Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beherbergungs- und Veranstaltungsverträge des VitaLounge Sports & Spa Hotels (Christian Regula und Raphael Regula GbR), Isoldenstraße 34a, 45892 Gelsenkirchen (nachfolgend „Hotel“) – gültig für Privatgäste (Verbraucher) und Geschäftskunden (Unternehmer), für Direktbuchungen ebenso wie für Buchungen über Buchungsportale.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (Hotelaufnahmevertrag), über die Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Hotels (Veranstaltungsvertrag) sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen. Soweit einzelne Regelungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere Firmen, die Zimmer für ihre Mitarbeiter oder Geschäftspartner buchen, Reiseveranstalter und Vermittler.

(3) Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag direkt mit dem Hotel (telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder über die Website) oder über ein Buchungsportal (z. B. Booking.com, HRS, Expedia, Google Hotels, Trivago oder vergleichbare Vermittler) geschlossen wird. Für Portalbuchungen gilt ergänzend § 2 Abs. 4 und 5.

(4) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes oder Bestellers – auch Einkaufsbedingungen von Unternehmen – finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Buchungsportale

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Gastes durch das Hotel zustande. Bei Direktbuchungen erfolgt die Annahme durch Bestätigung des Hotels in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).

(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter (z. B. ein Unternehmen, ein Reisebüro oder ein Veranstalter – nachfolgend „Besteller“) für den Gast gebucht, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Bei Firmenbuchungen ist Vertragspartner das buchende Unternehmen, sofern es nicht ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Gastes bucht.

(3) Eine Reservierung gilt als garantiert, wenn der Gast oder Besteller zur Absicherung eine gültige Kreditkarte über den vom Hotel bereitgestellten gesicherten Zahlungslink hinterlegt, eine Anzahlung nach § 4 Abs. 5 geleistet oder – bei Geschäftskunden – eine Kostenübernahmeerklärung in Textform abgegeben hat. Kreditkartendaten werden ausschließlich auf den gesicherten Zahlungsseiten der Zahlungsdienstleister des Hotels eingegeben; per E-Mail, Messenger (z. B. WhatsApp), SMS oder Telefon übermittelte Kartendaten nimmt das Hotel nicht entgegen und löscht sie unverzüglich, ohne dass hierdurch eine Garantie zustande kommt. Buchungen über Buchungsportale gelten mit der Bestätigung durch das Portal als garantiert.

(4) Buchungen über Buchungsportale: Buchungsportale vermitteln den Vertrag lediglich; der Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Die im Buchungsvorgang angezeigten und vom Gast ausgewählten Tarif- und Stornierungsbedingungen des Portals (z. B. „flexibel“, „nicht erstattbar“, Vorauszahlung) gehen den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie abweichen. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend, insbesondere die §§ 7 bis 13.

(5) Erfolgt die Zahlung bei einer Portalbuchung über das Portal (z. B. „Zahlung über Booking.com“), gelten hierfür die Zahlungsbedingungen des Portals; das Hotel rechnet dann nur noch Zusatzleistungen direkt ab. Kommunikation zur Buchung kann über das Portal oder direkt mit dem Hotel erfolgen. Der Direktbucher-Rabatt nach § 4 Abs. 4 gilt nicht für Portalbuchungen.

§ 3 Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten daher ausschließlich die Stornierungsregelungen dieser AGB bzw. der jeweiligen Buchung.

§ 4 Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bzw. Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Gast bzw. Besteller ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

(3) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben; gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer angeboten werden, was in der Bestätigung ausgewiesen wird. Erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden kommunale Abgaben (z. B. eine Beherbergungssteuer) neu eingeführt oder erhöht, gilt der entsprechend angepasste Preis, sofern zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.

(4) Der Direktbucher-Rabatt von 10 % auf den regulären Zimmerpreis des Hotels (Tagespreis zum Zeitpunkt der Anfrage) wird gewährt, wenn die Reservierung direkt beim Hotel (per WhatsApp, E-Mail oder Telefon) vorgenommen und der Code „VITA10“ bei der Anfrage genannt wird. Er ist nicht mit anderen Rabatten oder Firmenkonditionen kombinierbar und gilt nicht für Buchungen über Buchungsportale.

(5) Zur Absicherung der Reservierung kann das Hotel eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb der in der Bestätigung genannten Frist per Überweisung auf das vom Hotel benannte Konto oder über einen vom Hotel versendeten Zahlungslink zu leisten; der Restbetrag ist nach Abs. 6 zu zahlen. Alternativ kann die Reservierung durch Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte über einen vom Hotel bereitgestellten gesicherten Zahlungslink garantiert werden; § 2 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Bei der Hinterlegung wird die Karte nicht belastet; eine Belastung erfolgt nur bei Nichtanreise oder verspätetem Rücktritt in Höhe der nach § 5 geschuldeten Beträge sowie – soweit vereinbart – für die Abrechnung des Aufenthalts. Zahlungslinks und Kartenzahlungen wickelt das Hotel technisch über die Zahlungsdienstleister Payrexx, Stripe und Payone ab; die Eingabe der Zahlungsdaten erfolgt ausschließlich auf deren gesicherten Zahlungsseiten. Jeder Zahlungslink weist Zweck (Anzahlung oder Reservierungsgarantie), Betrag und Reservierung aus.

(6) Rechnungen des Hotels sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel akzeptiert Barzahlung, gängige EC- und Kreditkarten sowie Zahlung über Zahlungslink. Bei Portalbuchungen mit Vorauszahlung über das Portal gilt § 2 Abs. 5.

(7) Geschäftskunden kann das Hotel nach vorheriger Vereinbarung Zahlung auf Rechnung einräumen. Rechnungen sind dann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie gegenüber Unternehmern die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(8) Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Der Gast bzw. Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 5 Rücktritt des Gastes (Stornierung, Nichtanreise) bei Direktbuchungen

(1) Bei Direktbuchungen kann der Gast bis einschließlich 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Anreisetag (Beispiel: Anreise am 15. eines Monats – kostenfreier Rücktritt bis zum 8. desselben Monats, 24:00 Uhr). Der Rücktritt ist gegenüber dem Hotel in Textform (E-Mail oder WhatsApp) zu erklären.

(2) Geht die Rücktrittserklärung später ein – also weniger als 7 Tage vor dem Anreisetag (ab dem 6. Tag vor Anreise) bis zum Anreisetag –, ist das Hotel berechtigt, 30 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen als Entschädigung zu verlangen.

(3) Bei einer garantierten Reservierung wird im Fall der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung (No-Show) der volle Gesamtpreis der gebuchten Leistungen fällig.

(4) Das Hotel rechnet Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Rückerstattungen: Eine geleistete Anzahlung wird bei kostenfreiem Rücktritt vollständig erstattet, im Übrigen mit der Entschädigung nach Abs. 2 verrechnet; ein verbleibender Überschuss wird erstattet. Erstattungen erfolgen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung auf dasselbe Zahlungsmittel, das für die Zahlung verwendet wurde (Gutschrift auf die belastete Karte bzw. Rücküberweisung auf das Absenderkonto); je nach Bank kann die Gutschrift einige Werktage länger dauern. Fragen zu Rückerstattungen richten Sie bitte an info@vitalounge-hotel.de. Bei Portalbuchungen mit Zahlung über das Portal erfolgt die Erstattung über das Portal nach dessen Bedingungen.

(6) Für Portalbuchungen gelten die bei der Buchung gewählten Stornierungsbedingungen des Portals (§ 2 Abs. 4). Nicht erstattbare Tarife können nicht kostenfrei storniert werden. Die Stornierung ist über das Portal oder in Textform gegenüber dem Hotel zu erklären.

§ 6 Gruppen- und Firmenbuchungen

(1) Als Gruppenbuchung gilt die Buchung von 5 oder mehr Zimmern für denselben Zeitraum durch einen Besteller. Der Besteller teilt dem Hotel spätestens 7 Tage vor Anreise eine Namensliste der Gäste (Rooming-Liste) mit.

(2) Für Gruppenbuchungen und vereinbarte Zimmerkontingente gilt, sofern nicht in der Bestätigung anders vereinbart, folgende Stornierungsstaffel: Bis 30 Tage vor Anreise kann das gesamte Kontingent kostenfrei storniert werden; bis 14 Tage vor Anreise bis zu 50 % des Kontingents; bis 7 Tage vor Anreise bis zu 20 % des Kontingents. Für darüber hinaus stornierte oder nicht in Anspruch genommene Zimmer berechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Zimmerpreises (Übernachtung ohne Frühstück). § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.

(3) Nicht abgerufene Zimmer eines Kontingents fallen nach der vereinbarten Abruffrist ohne weitere Kosten an das Hotel zurück, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Firmenbuchungen haftet das buchende Unternehmen für die Bezahlung der Übernachtung und – soweit in der Kostenübernahme eingeschlossen – der Nebenleistungen seiner Gäste. Nicht von der Kostenübernahme erfasste Leistungen (z. B. Bar, Saunazubehör) zahlt der Gast bei Abreise selbst.

(5) Individuell vereinbarte Firmenkonditionen (Firmenraten) gelten nur für die im Vertrag genannten Personen und Zeiträume und sind nicht mit dem Direktbucher-Rabatt kombinierbar.

§ 7 Rücktritt des Hotels

(1) Wird eine vereinbarte Anzahlung oder Absicherung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann, oder ein Verstoß gegen § 1 Abs. 4 vorliegt.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes oder Bestellers auf Schadensersatz.

§ 8 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Zimmer unterscheiden sich in Dekoration, Wandfarbe und Bodenbelag.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Zeiten können individuell vereinbart werden.

(3) Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 %, ab 18:00 Uhr 100 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

(4) Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, die Kosten für die Sonderreinigung sowie einen etwaigen Ausfall der Vermietbarkeit in Rechnung zu stellen.

(5) Bei der Anreise ist nach dem Bundesmeldegesetz ein Meldeschein auszufüllen; ausländische Gäste haben sich auszuweisen.

§ 9 Aufenthalt, Hausordnung, Haustiere

(1) Der Check-in ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dessen schriftlicher Einverständniserklärung beherbergt werden.

(2) Zimmer dürfen nur mit der gebuchten Personenzahl belegt werden. Zusätzliche Personen, Kinder- und Zustellbetten sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Hotel möglich; das Hotel kann hierfür ein Entgelt verlangen.

(3) Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gestattet. Das Hotel kann eine Reinigungspauschale verlangen; der Gast haftet für durch das Tier verursachte Schäden. Haustiere sind in Frühstücksraum, Bar und Wellnessbereich nicht zugelassen.

(4) Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr. Gäste nehmen Rücksicht auf andere Gäste und die Nachbarschaft und beachten die Hausordnung sowie die Anweisungen des Personals. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, insbesondere bei Störung des Hausfriedens oder Gefährdung anderer Gäste, kann das Hotel den Vertrag fristlos kündigen; Ansprüche auf Erstattung bereits gezahlter Beträge bestehen dann nicht, soweit das Hotel die Zimmer nicht anderweitig belegen kann.

(5) Mängel am Zimmer oder an den Leistungen des Hotels sind unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen, damit das Hotel Abhilfe schaffen kann. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfallen Minderungsansprüche insoweit, als dem Hotel die Abhilfe möglich gewesen wäre.

(6) Zimmerkarten und Schlüssel sind sorgfältig zu verwahren und bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust berechnet das Hotel die Kosten des Ersatzes einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Umprogrammierung oder eines Schlossaustauschs.

(7) Zurückgelassene Gegenstände werden sechs Monate aufbewahrt und auf Wunsch und Kosten des Gastes nachgesandt. Danach werden sie nach den gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen behandelt.

(8) Frühstück und weitere Verpflegungsleistungen werden nach dem gebuchten Tarif zu den auf der Website genannten Zeiten angeboten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Erhebt die Stadt Gelsenkirchen eine Beherbergungssteuer oder ähnliche Abgabe, wird diese gesondert ausgewiesen und ist vom Gast zu tragen, soweit sie nicht bereits im Preis enthalten ist.

(9) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere zum Meldeschein und zu Zahlungsdaten – enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Veranstaltungsräume (Meeting Room, Bar Room)

(1) Für die Überlassung von Veranstaltungsräumen gelten die in der Bestätigung genannten Zeiten, Preise und Leistungen. Der Besteller teilt dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung mit; sie ist Grundlage der Abrechnung, sofern die tatsächliche Teilnehmerzahl nicht höher liegt.

(2) Speisen und Getränke werden grundsätzlich vom Hotel gestellt. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bedarf der Zustimmung des Hotels; das Hotel kann hierfür ein Entgelt (z. B. Korkgeld) verlangen.

(3) Der Besteller haftet für Beschädigungen an Räumen, Einrichtung und Technik, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Mitgebrachte Dekoration muss den brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

(4) Tritt der Besteller vom Veranstaltungsvertrag zurück, kann das Hotel, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Entschädigung verlangen: bis 30 Tage vor der Veranstaltung keine; bis 14 Tage vorher 30 %; bis 7 Tage vorher 50 %; danach 80 % der vereinbarten Raummiete und der vereinbarten Speisen- und Getränkepauschalen. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 11 Fitness- und Wellnessbereich

(1) Hotelgäste können das an das Hotel angrenzende VitaLounge Fitness- und Wellnessstudio während ihres Aufenthalts kostenfrei nutzen. Es gelten die Öffnungszeiten und die Hausordnung des Studios. Das Hotel behält sich vor, die Nutzung aus betrieblichen Gründen (z. B. Wartung, Veranstaltungen) zeitweise einzuschränken; ein Anspruch auf Preisminderung entsteht hieraus nicht.

(2) Saunazubehör (Bademantel, Handtücher) kann gegen eine Gebühr von 10 € ausgeliehen werden. Eigene Bademäntel dürfen mitgebracht werden.

(3) Die Nutzung der Trainings- und Wellnesseinrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Gäste sollten ihre gesundheitliche Eignung selbst einschätzen und den Anweisungen des Personals folgen. Die Haftung des Hotels richtet sich nach § 12.

§ 12 Haftung des Hotels

(1) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB), das heißt bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Wertgegenstände können an der Rezeption zur Aufbewahrung übergeben werden.

(3) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von Absatz 1.

(4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Die Haftung richtet sich nach Absatz 1.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Besteller sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

(3) Ist der Gast oder Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – der Sitz des Hotels (Gelsenkirchen). Dasselbe gilt, wenn ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(5) Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026